Polizeidirektion Augsburg

(Gögginger Straße 43)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Ende Juni 1806 richtete die Landesdirektion Ulm in Augsburg eine zunächst provisorische staatliche Polizeidirektion ein, deren untergeordnetes Personal sich aus ehemals städtischen Bediensteten rekrutierte. 1818 wurde im Sinne der neuen Gemeindeordnung die Lokalpolizei in städtische Regie überführt und künftig von einem Polizeireferat beim Magistrat ausgeübt. Zum 1.4.1929 wurde schließlich für den Bereich Sicherheitspolizei (Schutzpolizei, Kriminalpolizei) wiederum eine staatliche Polizeidirektion eingerichtet. Seit 1.4.1937 Dienststelle des Reiches, wurde im Juli 1938 die Behördenbezeichnung ’Der Polizeipräsident in Augsburg’ eingeführt. Die politische Polizeiverwaltung (Bayerische Politische Polizei, Gestapo) erfuhr daneben eine behördliche Sonderentwicklung. Im Mai 1945 wurden die Reste von Kripo und Schupo dem kommissarischen Bürgermeister unterstellt. Ab Juli 1945 Aufbau einer neuen städtischen Polizeidirektion, nachdem die staatlichen Polizeiformationen auch offiziell aufgelöst worden waren. Die Stadtpolizei Augsburg wurde zum 1.10.1973 wiederum verstaatlicht, die Landpolizeistationen Göggingen und Haunstetten wurden als Reviere in die nunmehr staatliche Polizeidirektion Augsburg eingegliedert (Polizeipräsidium Schwaben).

Literatur:

Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1806, 242

1807, 61-73

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1929, 51

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1938, 218

1973, 456

RGBl 1937, 325

Rosemarie Dietrich, Die Integration Augsburgs in den bayerischen Staat 1806-1821, 1993, 205-242.