Almosenamt

Autor: Peter Lengle

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Nachdem Ordnungen gegen den Straßenbettel (1451/91) keinen Erfolg zeitigten, zentralisierte der Rat die Verteilung von Geld an bedürftige Einwohner. Seit 1522 verwalteten sechs der Oberschicht angehörende Almosenherren und zugeordnete Almosenknechte die in Drittel geteilte Stadt (St. Ulrich und Afra, St. Georg, St. Jakob) jeweils zwei Jahre lang. Das Betteln war nur noch mit Erlaubnis des Almosenamts gestattet. Bedürftige wurden in Listen erfasst. 1541 wurde das Betteln strikt verboten; die neu errichteten Ämter verteilten in den Stadtdritteln Naturalien. Außer in Notjahren bestand das Almosen aus privaten Spenden. 1711 Gründung der neuen Armen- und Almosenanstalt. 1789 wurde die Stadt in acht Teile untergliedert und die Naturalausgabe wieder in eine Geldverteilung umgewandelt. Die wenig effektive Arbeit der städtischen Armenpflege verbesserte sich erst mit den Sozialgesetzen des 19. Jahrhunderts.

Literatur:

Max Bisle, Die öffentliche Armenpflege in der Reichsstadt Augsburg, 1904

August Hessel, Das öffentliche Armenwesen in Augsburg 1800-1870, Diss. München 1920

Claus Peter Clasen, Armenfürsorge in Augsburg vor dem Dreißigjährigen Krieg, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 78 (1984), 65-115.