Hebammen

Autor: Ute Ecker-Offenhäußer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Seit dem 16. Jahrhundert regelten Dekrete Berufszugang, Lehrzeit und Prüfungen der Hebammen. Dreijährige Ausbildung in der Regel bei einer berufserfahrenen Geburtshelferin. Zu den Pflichten der ausgebildeten Hebammen gehörte die physische und psychische Betreuung schwangerer Frauen vor und während der Entbindung. Bei schwierigen Geburten waren sie dazu angehalten, nach erfahreneren Hebammen oder Wundärzten zu schicken. Da den Hebammen die Verwendung von Instrumenten (etwa der Geburtszange bzw. englischen Zange) untersagt war, konnten seit dem 18. Jahrhundert immer mehr Männer in das Berufsfeld der operativen Geburtshilfe vordringen. Sie mussten dazu ein eigenes Examen ablegen und durften im Notfall auch innerlich wirkende Medikamente verabreichen. Neben die praktische Ausbildung trat im 18. Jahrhundert die theoretische Fundierung der medizinischen Kenntnisse. Jede Hebamme, die im Hochstift Augsburg angestellt werden wollte, musste vorher die 1778 an der Universität Dillingen eingerichtete Hebammenschule besuchen. 1807 Errichtung einer Hebammenschule in Augsburg.

Literatur:

Idamarie Heindl-Heinz, Gesundheitswesen der Stadt Augsburg im 17. und 18. Jahrhundert, Diss. München 1950, 9-11

K. Bosch, Die Entwicklung des Hebammenwesens in der bayerischen Provinz Schwaben, in: Allgemeine deutsche Hebammenzeitung 42 (1927)

P. Jung, Die Augsburger erneuerte Hebammen-Ordnung von 1750, in: Gesnerus 3 (1946), 134-146.